X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 zu verschieben.

19 Januar 2026
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfes der Koalition für ein „zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/3292) empfohlen.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf.

15. Januar 2026/ Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten/ Deutschland.
https://www.bundestag.de/

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3tres3.com/de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. Aktuelles zum Schwein

Neuigkeiten der Schweineindustrie in deiner E-Mail

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.

Ähnliche Artikel